Verbandsgrundschule Unteres Lonetal
Verbandsgrundschule Unteres Lonetal

Allgemeine Informationen zur Ganztagsbetreuung

Die Betreuung wird an allen Unterrichtstagen sowie an Tagen, an denen der Unterricht aus pädagogischen/ organisatorischen Gründen ausfällt (z. B. Pädagogische Tage) angeboten.

Sie findet nicht an Feiertagen und beweglichen Ferientagen statt (siehe Ferienkalender).

 

Ab drei angemeldeten Kindern findet eine Frühbetreuung ab 7 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn in Ballendorf statt. Nachmittagsbetreuung wird nach Unterrichtsschluss bis 16 Uhr und freitags bis 15 Uhr in Setzingen angeboten.

 

Innerhalb der ersten 2 Schulwochen können noch Änderungen vorgenommen werden. Ansonsten gilt:

Die Anmeldung erfolgt anhand des aktuellen Anmeldeformulars und ist verbindlich für ein Schulhalbjahr gültig. Bei einer Neuanmeldung ist außerdem eine Abbuchungsermächtigung und eine Arbeitgeber-bescheinigung mit den Arbeitszeiten notwendig.

Änderungen im Verlaufe des Schuljahres sind ausschließlich nach vorheriger Absprache und nur in Ausnahmefällen möglich! Die vollständigen Unterlagen können in der Schule, bei der Ganztagsbetreuung oder im Rathaus in Ballendorf abgegeben werden.

 

Es wird auch dann abgerechnet, wenn ihr Kind nicht an der Betreuung teilnimmt. Das Betreuungsentgelt beträgt € 2,- pro angefangene Stunde. Das Mittagessen kostet ca. €5,- pro Mahlzeit.

Bei unvorhergesehenen Ereignissen kann kurzfristig über die Betreuungsleitung eine Notfallbetreuung für €10,- pro Tag hinzugebucht werden.

Kann das Kind aus gesundheitlichen Gründen den Unterricht nicht besuchen, ist auch eine Betreuung nicht möglich. Eine Abmeldung bei Krankheit oder Nichterscheinen ist notwendig! Das Mittagessen kann am Vortag bis 16 Uhr abgemeldet werden.

 

Die Aufsichtspflicht der Betreuer/-innen beginnt mit der Übernahme des Kindes nach Unterrichtsende. Sie endet mit der Übernahme des Kindes durch die Erziehungsberechtigten oder abholberechtigten Personen, bzw. wenn das Kind gemäß Betreuungsbogen das Schulgelände verlässt. Die Eltern weisen ihre Kinder darauf hin, dass sie die Betreuung nicht eigenmächtig verlassen dürfen. Für angemeldete Kinder besteht Anwesenheitspflicht. Die Eltern informieren ihre Kinder, wann sie zur Betreuung angemeldet sind!

Die Schüler sind während der Betreuung als auch auf dem Schulweg über den Zweckverband versichert.

Für mitgebrachte Gegenstände der Kinder kann keine Haftung übernommen werden.

 

Ihr Kind kann an der Betreuung teilnehmen, sofern es sich an die Anweisungen der Betreuungskräfte hält und durch sein Verhalten den geregelten Ablauf der Betreuung nicht beeinträchtigt. Sollte dies nicht der Fall sein, können wir Ihr Kind von unserem Betreuungsangebot ausschließen. Ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung besteht nicht.

 

Bei Fragen steht Ihnen die Betreuungsleitung Frau Jany von 7.30 - 8.00 Uhr und 11.30 - 16.00 Uhr unter 0151/58855372 gerne zu Verfügung. 

Stand: 25.06.2024

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